Allgemeine Verkaufs- und Vertragsbedingungen VBN S.P.A.
1. ANWENDUNGSBEREICH
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Modalitäten und Bedingungen für den Verkauf von Artikeln, die von VBN S.p.A. hergestellt werden (nachfolgend “PRODUKTE”) durch VBN S.p.A. (nachfolgend auch nur “VBN”) und bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil jedes Vorschlags/Angebots, jeder Bestellung und Bestellbestätigung für die PRODUKTE.
1.2 Der Verkauf der PRODUKTE wird ausschließlich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, die auf den Vertragsgegenstand anwendbar sind: PRODUKTE.
1.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher für alle Bestellungen von PRODUKTEN, die der KUNDE im Verlauf der mit VBN eingegangenen Geschäftsbeziehung aufgeben wird.
2. BESTELLUNGEN UND BESTELLBESTÄTIGUNGEN FÜR PRODUKTE
2.1 Für den Verkauf von PRODUKTEN muss jede Bestellung vom KUNDEN an VBN in schriftlicher Form mit detaillierter Angabe des Artikelcodes (entsprechend dem in VBNs Angebot angegebenen) und der Menge, die er für jedes einzelne Produkt zu kaufen beabsichtigt, weitergeleitet werden. Für jede erhaltene Bestellung sendet VBN dem KUNDEN die Bestellbestätigung mit Angabe des Preises jedes einzelnen bestellten Produkts, der Zahlungsbedingungen und der geschätzten Liefertermine.
2.2 Der Vertrag gilt nur dann als abgeschlossen, wenn der KUNDE nach Erhalt der Bestellbestätigung von VBN eine unterzeichnete Kopie derselben zusammen mit einer Kopie dieser allgemeinen Vertragsbedingungen, ordnungsgemäß datiert und unterzeichnet, per E-Mail an diese sendet.
2.3 Die Bestellung ist für den KUNDEN für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum der Bestellung selbst verbindlich und stellt einen unwiderruflichen Vorschlag gemäß Art. 1329 ZGB dar. Im Falle eines Widerrufs der Bestellung durch den KUNDEN hat VBN das Recht, erhaltene Anzahlungen als Vertragsstrafe einzubehalten, unbeschadet der Entschädigung für größere Schäden.
2.4 Die Bestellung muss strikt dem von VBN gesendeten Angebot entsprechen, das in der Bestellbestätigung enthalten ist, und ist für VBN nicht verbindlich, wenn sie ganz oder teilweise davon abweicht; VBN behält sich in jedem Fall das Recht vor, sie nach eigenem unbestreitbarem Ermessen zu akzeptieren oder nicht.
2.5 Der KUNDE kann die Bestellung nur dann stornieren, wenn die Bestellbestätigung nicht strikt der Bestellung entspricht und innerhalb von höchstens 24 Stunden nach deren Erhalt.
2.6 VBN hat innerhalb von 30 Tagen nach dem Versand der Bestellbestätigung das Recht, diese ganz oder teilweise zu stornieren und/oder die Genehmigung des KUNDEN zur Ersetzung und/oder Änderung der bestellten PRODUKTE oder Teile davon zu verlangen, falls besondere und nachgewiesene Produktions-, Markt-, Regulierungsanpassungs- oder höhere Gewalt-Anforderungen dies erfordern sollten.
2.7 Die Zustimmung des KUNDEN zu etwaigen Ersetzungen/Änderungen muss schriftlich per Fax oder E-Mail innerhalb von höchstens 7 Tagen nach VBNs Anfrage ausgedrückt werden, wobei bei Ausbleiben die Zustimmung stillschweigend verweigert und die Bestellbestätigung stillschweigend storniert wird.
3. PREISE
Die Preise für jede Bestellung sind die in der Bestellbestätigung/im Angebot angegebenen und umfassen keine nicht erwähnten Leistungen und Gebühren wie Zinsen, Verpackungskosten, etwaige Zollgebühren usw., die Gegenstand einer besonderen Vereinbarung sein müssen.
4. ZAHLUNGEN
4.1 Für PRODUKTE müssen Zahlungen innerhalb der in der Bestellbestätigung angegebenen Fristen und Modalitäten erfolgen. Nach 10 Tagen ab Ablauf der Frist kann VBN die Lieferung von PRODUKTEN an den KUNDEN aussetzen, auch wenn sie sich auf andere Bestellungen als die beziehen, auf die sich die Nichterfüllung bezieht.
4.2 Der KUNDE darf aus keinem Grund Zahlungen aussetzen und/oder verschieben, andernfalls hat VBN das Recht, ihm Verzugszinsen gemäß Art. 5, Gesetzesdekret 231/02 zu belasten.
5. LIEFERUNG UND VERSAND
5.1 Für PRODUKTE gelten die von VBN in jeder Bestellbestätigung angegebenen Liefertermine.
5.2 Die Lieferung der PRODUKTE versteht sich FCA San Biagio di Callalta, INCOTERMS 2010, sodass alle Lade-, Transport- und Versicherungskosten vom KUNDEN getragen werden, der ab dem Zeitpunkt der Lieferung alle daraus resultierenden Risiken und Verantwortungen übernimmt, wobei diese als erfolgt gilt, sobald die Waren vom KUNDEN oder seinen Beauftragten (einschließlich Spediteure oder Transportunternehmen) abgeholt werden.
5.3 Bei der Ankunft der PRODUKTE am Bestimmungsort verpflichtet sich der KUNDE, den Zustand der Verpackung, die Menge und die äußeren Eigenschaften der erhaltenen Waren zu überprüfen. Etwaige Mängel, die bei solchen Kontrollen auftreten sollten, müssen VBN innerhalb von höchstens 5 Werktagen nach Erhalt der Waren mitgeteilt werden.
5.4 Etwaige Lieferverzögerungen von weniger als 8 Tagen berechtigen den KUNDEN nicht, die Lieferung zu verweigern oder Entschädigungen oder Vergütungen jeder Art zu fordern.
5.5 Falls die PRODUKTE vom KUNDEN nicht innerhalb von 15 Tagen ab dem für die Abholung vorgesehenen Datum abgeholt werden, gelten sie in jedem Fall als geliefert und VBN kann nach Mitteilung an den KUNDEN diesem Lagerkosten in monatlicher Höhe von 1% des Lieferwertes in Rechnung stellen. Nach 30 Tagen ab dem Datum der soeben oben angegebenen Mitteilung sendet VBN dem KUNDEN per PEC oder Einschreiben mit Rückschein eine Aufforderung zur Abholung innerhalb der peremptorischen Frist von weiteren 7 Tagen, nach deren nutzlosem Verstreichen VBN den Vertrag als von Rechts wegen aufgelöst betrachten und Schadenersatz fordern kann, wobei bereits eingegangene Summen als Anzahlung einbehalten werden.
6. GARANTIE
6.1 VBN garantiert für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum die Immunität vor Fehlern und Mängeln der PRODUKTE, mit Ausschluss der Garantie in Bezug auf Teile, die normalem Verschleiß und Verbrauch im Zusammenhang mit ihrer ordnungsgemäßen Verwendung unterliegen.
6.2 Etwaige Beanstandungen oder Reklamationen wegen Fehlern oder Nichtkonformität der PRODUKTE müssen vom KUNDEN an VBN per PEC oder Einschreiben mit Rückschein, bei Strafe des Verfalls, innerhalb von höchstens 8 Tagen ab dem Lieferdatum für sichtbare Mängel und innerhalb von höchstens 8 Tagen ab der Entdeckung für nicht sichtbare Mängel weitergeleitet werden.
6.3 Für PRODUKTE: VBN kann nach Überprüfung des tatsächlichen Bestehens der vom KUNDEN gemeldeten Fehlerhaftigkeit die sofortige Rücksendung der als fehlerhaft befundenen PRODUKTE verlangen und nach eigenem ausschließlichem Ermessen zur Reparatur oder kostenlosen Ersetzung derselben oder zur vollständigen Rückerstattung des vom KUNDEN möglicherweise bereits gezahlten Preises schreiten.
Reparierte oder ersetzte PRODUKTE, die zur Abholung durch den KUNDEN im VBN-Werk zur Verfügung gestellt werden, sind von derselben Garantie abgedeckt, die die ursprünglich gelieferten PRODUKTE unterstützte.
6.4 Diese Garantie ist ausschließlich in Bezug auf PRODUKTE wirksam und effektiv, die vom KUNDEN ordnungsgemäß gelagert und in Übereinstimmung mit der vereinbarten Verwendung und den von VBN bereitgestellten Anweisungen und Empfehlungen verwendet werden.
6.5 Dieselbe Garantie deckt keine etwaigen Schäden/Fehlerhaftigkeiten ab, die aus vom KUNDEN oder Dritten durchgeführten Montagevorgängen oder aus der fehlerhaften Funktion von Komponenten entstehen, die von Dritten hergestellt wurden, sowie Probleme, die aus Änderungen und/oder Modifikationen und/oder Reparaturen der PRODUKTE entstehen, die nicht mit VBN geteilt oder nicht von VBN autorisiert wurden, aus unsachgemäßer Verwendung derselben oder aus Fahrlässigkeit, Negligenz, Unerfahrenheit oder Betrug des KUNDEN oder seiner Beauftragten oder etwaiger Dritter.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
7.1 VBNs Haftung gegenüber dem KUNDEN in Bezug auf Schäden, Ausgaben, Kosten, Auslagen oder Haftungen, die aus der Fehlerhaftigkeit der PRODUKTE oder aus einer anderen möglichen Vertragsverletzung von VBN entstehen, sei sie vertraglicher oder außervertraglicher Natur, ist in jedem Fall auf die vom KUNDEN in Bezug auf den Vertrag gezahlte Gegenleistung beschränkt, die zu dieser Haftung geführt hat.
7.2 In jedem Fall haftet VBN dem KUNDEN nicht für etwaige als indirekt oder Folgeschäden betrachtete Schäden, wie beispielsweise und nicht erschöpfend Produktionsstillstände, Opportunitätsverlust, entgangene Gewinne, Schadenersatzansprüche von Dritten usw.
8. VERTRAGSAUFLÖSUNG
8.1 Gemäß Art. 1456 ZGB kann VBN den Vertrag als von Rechts wegen aufgelöst betrachten:
- a) bei Nichtzahlung des Preises für die Lieferung der PRODUKTE zu den vorgesehenen Fälligkeiten;
- b) falls der KUNDE die Abholung der PRODUKTE in den Fristen gemäß Art. 8.4 oben unterlässt;
- c) falls der KUNDE seine Tätigkeit eingestellt hat oder mitgeteilt hat, seine Tätigkeit einstellen zu wollen oder, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, ein freiwilliges Liquidationsverfahren eröffnet wurde.
8.2 Unbeschadet der Möglichkeit, andere Rechtsmittel und/oder Instrumente zum Schutz ihrer Rechte und Interessen zu nutzen, teilt VBN dem KUNDEN ihre Absicht mit, diese ausdrückliche Auflösungsklausel per PEC oder Einschreiben mit Rückschein zu nutzen.
DATENVERARBEITUNG
9.1 Die Verarbeitung der bereitgestellten personenbezogenen Daten dient ausschließlich: a) Ausarbeitung von Angeboten und Kostenvoranschlägen; b) Ausführung abgeschlossener Verträge und damit verbundener Verpflichtungen; c) Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung; d) organisatorische Verwaltung des Vertrags, z.B. Beziehungen zu Mitarbeitern, externen Mitarbeitern; e) etwaige externe berufliche Zusammenarbeit zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Die Rechtmäßigkeitsbedingungen der Verarbeitung sind: die Ausführung vorvertraglicher Maßnahmen für den unter Buchstabe a) genannten Zweck; der Vertrag für die unter den Buchstaben b) und d) genannten Zwecke; die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung für die unter den Buchstaben c) und e) genannten Zwecke.
9.2 Personenbezogene Daten werden in Papier-, EDV- und telematischer Form verarbeitet. Die Verarbeitungsvorgänge werden so durchgeführt, dass die logische, physische Sicherheit und die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet sind.
Für die Zwecke von: Buchstabe a) erworbene Daten werden für die Gültigkeitsdauer des Angebots und für einen nachfolgenden Zeitraum von 1 Jahr aufbewahrt. Bei Annahme des Angebots gelten die im unmittelbar folgenden Punkt angegebenen Aufbewahrungsfristen; Buchstaben b), c), d) und e) werden für die gesamte Dauer der Vertragsbeziehung und für einen Zeitraum nach Vertragsabschluss von 10 Jahren aufbewahrt.
9.3 Die gesammelten personenbezogenen Daten betreffen im Wesentlichen: Personaldaten; Kontaktdaten; Daten zur wirtschaftlichen und kommerziellen Tätigkeit (Bestellungen, Solvenz, Bank- und Finanzdaten, Buchhaltungs- und Steuerdaten usw.).
9.4 Die Bereitstellung der Daten und ihre Verarbeitung sind obligatorisch.
9.5 In Bezug auf die unter den Punkten angegebenen Zwecke: a) und b) können Daten an Bankinstitute für die Inkassoverwaltung übermittelt werden; c) und e) an Finanzverwaltungen und andere Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen zur Erfüllung regulatorischer Verpflichtungen; d) an Mitarbeiter, Mitarbeiter und/oder Unternehmen und Fachkräfte, die der Verantwortliche nutzt.
9.6 Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist VBN S.P.A., via Galileo Galilei, 45, 31048 San Biagio di Callalta (TV).
9.7 Die betroffene Person hat, zusätzlich zum Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, die unten angegebenen Rechte, nämlich: Art. 7- Widerruf der Einwilligung; Art. 15-Recht auf Zugang; Art. 16-Recht auf Berichtigung; Art. 17-Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden); Art. 18-Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; Art. 20-Recht auf Datenübertragbarkeit; Art. 21-Widerspruchsrecht; Art. 22-Recht, nicht einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling unterworfen zu werden.
Für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder zur Ausübung der in Punkt 13.7 genannten Rechte schreiben Sie bitte an: privacy@vbnspa.it.
10. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
10.1 Der Vertrag ist, zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und für das hier nicht Vorgesehene, vom Zivilgesetzbuch und allgemeiner vom italienischen Recht geregelt.
10.2 Für jede Streitigkeit, die zwischen den Parteien in Bezug auf die Auslegung und Ausführung des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen könnte, ist ausschließlich das Gericht von Treviso zuständig.
VBN S.P.A